Beauftragte (None) Datenschutzbeauftragter 2
- Laufende Nr
- 669
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Datenschutzbeauftragter 2
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Der Datenschutzbeauftragte trifft auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes Maßnahmen, die den Missbrauch personengebundener Daten verhindern, wie er bei der Speicherung, Übermittlung und Veränderung von Daten mittels elektronischer Medien denkbar ist, und ist betriebsintern für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zuständig. Er richten wirksame Zugangskontrollen ein, damit Daten nicht von Unberechtigten eingesehen oder verändert werden können und veranlasst Maßnahmen zum Schutz von Datenbeständen vor Zerstörung oder Verlust. Er steht unternehmensintern als Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes zur Verfügung.
BBG
Die Ausbildung zum oder zur Datenbeauftragten ist eine Fortbildung. Sie umfasst Datenschutzrecht, Arbeitnehmer-, Sozialdaten-, Patientendatenschutz, Datensicherung und vor allem den Datenschutz im Bereich Telekommunikation/Multimedia mitsamt den Grundlagen der Datenverarbeitung.Die Lehrgänge werden von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V., von Industrie- und Handelskammern, Weiterbildungszentren und privatwirtschaftlichen Weiterbildungsträgern durchgeführt.Die Dauer der Lehrgänge liegt je nach Weiterbildungseinrichtung zwischen einem Tag und 5 Tagen beziehungsweise bis zu circa 42 Stunden. Grundlage ist eine abgeschlossene Technikerausbildung.